Wenn NEM, dann Kölner Liste®.

Der Markt der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und Sportlernahrung ist sehr vielschichtig. Über die Sinnhaftigkeit und Wirkung von NEM gibt es viele Meinungen. In dieser Diskussion hat die Kölner Liste® keine Expertise und äußert sich hierzu nicht.

Unser Anliegen besteht darin, Athlet*innen vor unverschuldeten Dopingvergehen durch NEM und Sportlernahrung zu schützen. Und hierzu ist zunächst Aufklärung notwendig.

Folgendes solltet ihr über NEM wissen:

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Deutschland, die Situation in anderen Ländern der EU und global ist vergleichbar.

1. NEM sind Lebensmittel. Wer in Deutschland NEM im stationären Handel oder online verkaufen möchte, muss diese zuvor beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Anzeigen bedeutet, dass der Hersteller beim BVL ein Musteretikett des Produktes sowie seine Kontaktdaten hinterlegt. Die Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung oder Genehmigung durch die Behörden. Es darf somit unkontrolliert auf dem deutschen Markt angeboten werden. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen liegt allein in der Selbstverantwortung des Anbieters.

2. Im Unterschied zu Arzneimitteln ist bei NEM
a) kein Vorabnachweis der Wirksamkeit oder Sicherheit gegenüber einer Behörde erforderlich,
b) eine Abweichung der Mengenangaben auf der Verpackung von bis zu 50 Prozent von der tatsächlichen Menge möglich,
c) keine Höchstmenge für Inhaltsstoffe festgelegt (außer für technologische Zusatzstoffe).

3. Von 2018 bis 2020 wurden in Deutschland ca. 35.000 neue NEM beim BVL (siehe 1.) angezeigt. Zusätzlich zu den schon im Markt befindlichen Produkten. Es gibt demnach eine riesige Menge an NICHT kontrollierten Produkten auf dem Markt.

4. Die Unterscheidung von NEM und Sportnahrung ist in der Praxis schwierig. Gebt einfach einmal Sportnahrung in einer Suchmaschine ein und ihr werdet auf viele NEM treffen. Daher bezieht sich die Kölner Liste® auf NEM und Sportnahrung.

Fazit: Der sehr einfache Marktzugang ohne vorgeschriebene Kontrollen und die hohe Marktdynamik sind maßgebliche Gründe für ein erhöhtes Dopingrisiko bei NEM und Sportnahrung. Die Kölner Liste® bietet eine Hilfestellung, dieses Risiko zu minimieren.

Marktsegmentierung durch die Kölner Liste®:

Grundsätzlich gibt es unserer Beobachtung nach drei Arten von Herstellern:

a) „kriminelle Hersteller“, die bewusst Dopingsubstanzen beimischen.

Diese Hersteller machen dies, weil durch die Dopingsubstanzen auch eine Wirkung erzielt wird und die Nachfrage über Mund-zu-Mund-Propaganda stetig gesteigert wird. Diese Hersteller sprechen nur Freizeitsportler*innen an. Testpool-Athlet*innen sind ein Risiko, da ein positiver Dopingtest die größte Gefahr darstellt, ihr kriminelles Geschäftsmodell zu zerstören. Sie machen demnach einen großen Bogen um Testpool-Athlet*innen. Die Gefahr, ein solches Produkt über die „gut gemeinte“ Empfehlung von Freunden oder Bekannten zu nehmen, besteht aber trotzdem. Kriminelle Hersteller haben kein Interesse an der Kölner Liste®, da damit ihr Risiko, entdeckt zu werden, deutlich erhöht wird.

b) „riskante Hersteller“, die unbewusst Dopingsubstanzen beimischen.

Diese Hersteller kennen zumeist die Verbots- und Monitoring-Liste der WADA (Welt Anti-Doping Agentur) nicht. Häufig finden sich hier schon verbotene Substanzen auf der Verpackungsangabe. Auch Hersteller, die offensiv neuartige Substanzen verwenden, deren Dopingrelevanz noch nicht wissenschaftlich untersucht oder unklar ist, zählen wir zu den riskanten Herstellern. Ein aktuelles Beispiel hierzu sind Cannabidiol-Produkte, die entgegen der Versicherung der Hersteller nach ersten Studien sehr wohl ein Dopingrisiko darstellen. Riskante Hersteller sprechen Testpool-Athlet*innen aktiv an, da sie sich keiner Gefahr bewusst zu sein. Riskante Hersteller kommen nicht auf die Kölner Liste®.

c) „reguläre Hersteller“, die achtsam produzieren.

Diese Hersteller können sowohl große Unternehmen als auch kleine Betriebe sein. Was sie eint, ist die achtsame Produktion nach bestem Wissen. Doch auch bei diesen Herstellern kommen immer wieder Dopingkontaminationen durch unsaubere Rohstoffe oder Verunreinigungen im Verarbeitungsprozess vor. Reguläre Hersteller kommen nach dem Durchlauf des Qualitätsmanagements auf die Kölner Liste®.

Fazit: Es gibt im Markt kriminelle, riskante und reguläre Anbieter. Nur reguläre Anbieter kommen auf die Kölner Liste®. Diese Hersteller stehen freiwillig auf der Kölner Liste®, um eure Sicherheit zu erhöhen und für mehr Transparenz im Markt zu sorgen.

Der unerfüllbare Wunsch - 100 prozentige Sicherheit

Natürlich wäre es super, wenn die Kölner Liste® 100prozentige Sicherheit geben könnte – für euch und für uns. Dies ist aber leider verfahrenstechnisch nicht möglich.

Zur Veranschaulichung: Wenn man sicher gehen möchte, dass in einem Stück Fleisch kein Clenbuterol (Dopingsubstanz) enthalten ist, müsste man jede Faser des Fleisches analysieren. Wenn man aber jede Faser analysiert, bleibt kein Fleisch mehr übrig. So ähnlich verhält es sich im Bereich der NEM-Analytik. Es kann immer nur eine Probe aus einer so genannten Charge (Produktionseinheit) untersucht werden. Die Probe garantiert aber – wie beim Fleisch – nicht die gesamte Charge. Darüber hinaus kann bei der Untersuchung von NEMs nicht das gesamte Spektrum von Dopingsubstanzen analysiert werden, da hierzu die analytischen Verfahren fehlen. Für wichtige, relevante Substanzen (anabole Steroide und Stimulanzien) werden spezielle Verfahren entwickelt, die eine Analyse möglich machen. Aus diesen Gründen, Probe und Spektrum, ist eine 100prozentige Sicherheit seriös nicht darstellbar, das Risiko ist aber dennoch deutlich reduziert.

Zur Einschätzung: Seit 2006 hat es keinen positiven Dopingfall durch ein Produkt der Kölner Liste® gegeben. Der beste Schutz unter Dopingpräventionsgesichtspunkten ist und bleibt aber der Verzicht auf NEM. Möglicherweise besteht hier für euch in Absprache mit eurem Ernährungsberater oder Arzt ein Ansatz.

Ansonsten gilt: Wenn NEM, dann Kölner Liste®

Allgemeine Hinweise:

Die Kölner Liste® ist fester Bestandteil von GEMEINSAM GEGEN DOPING. Dem nationalen Dopingpräventionsnetzwerk auf Initiative des Ressorts Prävention der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) gehören u.a. alle olympischen Spitzenverbände, alle Landessportbünde und-verbände sowie Fachverbände und Verein an. Aus diesem Grund ist die Kölner Liste® auch als mobile App in die NADA-APP integriert (NADA-APP IOS / NADA-APP ANDROID).

Mittlerweile wurde die Kölner Liste® auch als eigenständige mobile App veröffentlicht:

Download Kölner Liste®-App IOS / Download Kölner Liste®-App ANDROID

Wichtig: Die Veröffentlichung eines Produkts auf der Kölner Liste® bedeutet nicht, dass ein Produkt grundsätzlich frei von Dopingsubstanzen ist. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko deutlich minimiert ist. Die Einschätzung des Dopingrisikos liegt immer bei den Verwender*innen selbst. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kölner Liste® keine Empfehlung an Sportler*innen beinhaltet, ein Nahrungsergänzungsmittel oder Sportnahrung zu nutzen. Unser Interesse liegt ausschließlich im Bereich der Aufklärung.